Zahlen, Fakten und Förderungen, die für Gesundheitsmanagement sprechen
Hier finden Sie hilfreiche Ressourcen für erfolgreiche Entscheidungen!
Holen Sie sich wertvolle Informationen über die Themen rund um ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Einzelmaßnahmen, BGF - Betriebliche Gesundheitsförderung, BGM - Betriebliches Gesundheitsmanagement, Kennzahlen, sowie Unterstützungen und Förderungen.
Was sind Ihre Themen? Gestresste Führungskräfte, Konflikte in den Teams, Fluktuationen, Burnout, Entgeltfortzahlungen, Produktivität, Innovation?
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Arbeitet bedeutet finanzielle Sicherheit, soziale Kontakte, soziales Ansehen, Strukturierung des Tages und emotionale Sinnerfüllung, das zu tun, was wir können und wollen.
Arbeit ermöglicht soziale Kontakte, erhöht das soziale Ansehen, stiftet Sinn und strukturiert den Tag. Erwerbsarbeit stellt für einen Großteil der Bevölkerung die primäre Einkommensquelle dar. Damit sind Art und Ausmaß der Erwerbstätigkeit wesentliche Determinanten der Gesundheit und des Wohlbefindens - Robert Koch-Institut 2015.
Rund 20% der erwerbstätigen Erwachsenen nehmen starke oder sehr starke Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz wahr, Frauen deutlich seltener als Männer.
Quelle: Robert Koch Institut
Was bewegt Ihre Mitarbeiter dazu, morgens aufzustehen? Ist es der Gedanke, einen Tag am Arbeitsplatz mit Menschen zu verbringen, die sie mögen und schätzen? Ist es der Drang, beruflich vorwärts zu kommen und sich ständig zu verbessern? Oder ist es nur die Bezahlung, die es ermöglicht, das Leben zu führen, das sie sich vorstellen?
Warum arbeiten wir?
38 % sagen, um Unterhalt zu verdienen und ebenso viele sagen, um „das zu tun, was ich liebe“, um „mit der gleichen Vision etwas zu bewirken“, um „mit meinen Kollegen ein nettes Miteinander zu haben“.
Conclusio der Studie: Konzentration auf das Emotionale und Finanzielle gleichermaßen!
Quelle: ADP Personaldienstleister Bericht „Von Personalnummer zur Person“ 04/2018
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Flexibilisieren, vernetzen, beteiligen, virtualisieren – so lauten die Schlagworte der Stunde.
HAYS HR Report 2021
Bereits seit seiner ersten Ausgabe im Jahr 2011 zeigt der HAYS HR-Report eine Rangliste der wichtigsten HR-Themen auf.
Im Jahr 2021 lautet das Schwerpunktthema „New Work“ – nicht zuletzt auch mit Blick auf die Konsequenzen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben.
Die Debatte um New Work, die der Philosoph Frithjof Bergmann schon in den 1970er Jahren angestoßen hat, erhält neuen Schwung. Und nicht zuletzt das Arbeiten unter Pandemie-Bedingungen hat den Blick auf neue Arbeitsformen nochmals geschärft: Flexibilisieren, vernetzen, beteiligen, virtualisieren – so lauten die Schlagworte der Stunde. Althergebrachte hierarchische Muster stoßen allenthalben an ihre Grenzen.
Quelle: HAYS HR Report 2021
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Gesundheitsförderung begann 1986 mit der Ottawa Charta
1. Ottawa Charta
Alles begann mit der Ottawa Charta…
Die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (im englischen Original: Ottawa Charter for Health Promotion) ist ein Dokument, das am 21. November 1986 im kanadischen Ottawa zum Abschluss der Ersten Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht wurde. Es gilt als eines der Folgedokumente der Erklärung von Alma-Ata (1978) über Basisgesundheitsversorgung im Rahmen der „Gesundheit für alle“-Strategie der WHO.
Die Charta bietet ein inhaltliches und methodisches Integrationsmodell an, um unterschiedliche Strategien der Gesundheitsaufklärung, Gesundheitserziehung, Gesundheitsbildung, Gesundheitsberatung, Gesundheitsselbsthilfe sowie der Präventivmedizin anzuwenden und fortzuentwickeln. Ihr gesundheitspolitisches Leitbild wird auch als Umorientierung von der Verhütung von Krankheiten zur Förderung von Gesundheit beschrieben. Dies erfordert neue Handlungsprioritäten, insbesondere eine starke Orientierung auf die politische Gestaltung der gesundheitsrelevanten Faktoren und Umweltbedingungen.
Quelle: Ottawa-Charta
2. Statistik Austria
Quelle: Statistik Austria Gesundheitszustand
Mikrozensus- Ad-hoc-Modul zur "Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen" 2011:
41,6 % aller Erwerbstätigen haben eine oder mehrere dauerhafte Gesundheitsbeschwerden
Gesundheitszustand von Personen im Erwerbsalter.
Zusätzlich zu den Gesundheitsbeschwerden wurden auch die sensorischen und motorischen Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten abgefragt. Insgesamt gaben 23,5 % aller Personen im Erwerbsalter mindestens eine dauerhafte Einschränkung bei alltäglichen Tätigkeiten an.
Quelle: Statistik Austria Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme
Quelle: Statistik Austria Gesundheit am Arbeitsplatz
3. WIFO Fehlzeiten Report 2020
Der Fehlzeitenreport gibt eine Übersicht über Entwicklung und Verteilung der gesundheitsbedingten Fehlzeiten in Österreich.
Zusammenfassung 2020:
Geringfügiger Anstieg der gesundheitsbedingten Fehlzeiten 2019 gegenüber dem Vorjahr
Frauen verbrachten im Durchschnitt (13,8 Tage) mehr Tage im Krankenstand als Männer (12,9 Tage)
Der Anteil der kurzen Krankenstandsepisoden (42%) steigt, ihr Gewicht am Fehlzeitenvolumen ist aber vergleichsweise gering (9% aller Krankenstandstage);
längere Fälle sind vergleichsweise selten, verursachen aber den Großteil der Fehlzeiten
Salzburg ist das Bundesland mit den geringsten Fehlzeiten (11,2 Tage), Niederösterreich jenes mit dem höchsten Wert (14,8 Tage)
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und jenen des Atemsystems verursachen zusammen die Hälfte der Krankenstände; die psychischen Erkrankungen nahmen 2019
gegenüber dem Vorjahr zu
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Gegenmaßnahmen wird die Zahl der Krankenstandstage 2020 voraussichtlich rückläufig sein
Quelle: WIFO Fehlzeitenreport 2020
4. IGA Reports Die Initiative Gesundheit und Arbeit
In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung zusammen, um arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Gemeinsam werden Präventions- ansätze für die Arbeitswelt weiter- entwickelt und vorhandene Methoden oder Erkenntnisse für die Praxis nutzbar gemacht.
iga ist eine Kooperation von BKK Dachverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).
www.iga-info.de
IGA Reporte
28 – 2015: Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention
Quelle: iga Report Wirksamkeit Nutzen betrieblicher Prävention
20 – 2011: Motive und Hemmnisse für betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Quelle: iga Report Motive und Hemmnisse für Betriebliches Gesundheits- management (BGM)
5. Universität Linz - Volkswirtschaftliche Analyse eines rechtzeitigen Erkennens von Burnout - o. Univ. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider
In Österreich gibt es keine organisierte und systematisierte Erfassung der Diagnose Burnout. Es kann folglich nur unterstellt werden, dass ein hoher Anteil der Burnout-Diagnosen in der Krankheitsgruppe „Psychiatrische Erkrankungen“ erfasst ist. Psychische Störungen und Verhaltensstörungen sind ein Indikator für Burnout, sie umfassen jedoch auch andere Krankheiten wie Depressionen, Angstzustände und andere psychiatrische Erkrankungen.
Die Studie berechnet folgende Gesamtkosten einer Burnout Situation:
Bei FRÜHERKENNUNG verursacht ein/e Burnout-Betroffene/r Gesamtkosten in Höhe von rund 1.500 bis 2.300 Euro.
Bei ZEITVERZÖGERTER DIAGNOSE entstehen Gesamtkosten für Behandlung und Krankenstand in Höhe von 12.400 bis 17.700 Euro
Bei SPÄTER DIAGNOSE summieren sich die Kosten von Burnout auf 94.000 bis 131.000 Euro pro Fall.
Auf Betriebsebene wurden folgende Gesamtkosten errechnet:
Im Szenario 1 werde 80% der Burnout-Fälle „früh“ diagnostiziert werden; weitere 15% „zeitverzögert“ und 5% „spät“.
Das Szenario 2 zeigt die Situation, wenn nur 60% der Burnout-Fälle „früh“ diagnostiziert werden; weitere 30% „zeitverzögert“ und 10% „spät“.
Kleinbetrieb:
Szenario 1: Gesamtkosten durch Burnout zwischen 1.200 Euro und 2.000 Euro bzw. 3,0% - 5,2% der durchschnittlichen Personalkosten pro Betrieb.
Szenario 2: Gesamtkosten durch Burnout zwischen 2.000 Euro und 3.400 Euro bzw. 5,1% - 8,8% der durchschnittlichen Personalkosten pro Betrieb.
Mittlerer Betrieb:
Szenario 1: Gesamtkosten durch Burnout in Höhe von 10.300 Euro bis 17.700 Euro, bzw. 1,3% - 2,2% der durchschnittlichen Personalkosten pro Betrieb.
Szenario 2: Gesamtkosten durch Burnout in Höhe von 17.400 Euro bis 29.900 Euro, bzw. 2,2% - 3,8% der durchschnittlichen Personalkosten pro Betrieb.
Großbetrieb:
Szenario 1: Gesamtkosten durch Burnout zwischen 220.000 Euro bis 380.000 Euro, bzw. 0,9% - 1,6% der durchschnittlichen Personalkosten pro Betrieb.
Szenario 2: Gesamtkosten durch Burnout zwischen 380.000 Euro bis 650.000 Euro, bzw. 1,6% - 2,7% der durchschnittlichen Personalkosten pro Betrieb.
Diese Kosten bewerten den Produktionsausfall (Minimum) und den Verlust an
Wertschöpfung (Maximum).
Insbesondere KMUs, die rund 95% aller Betriebe in Österreich ausmachen, sind besonders stark betroffen sind, wenn Burnout-bedingte Arbeitsausfälle notwendig sind.
Quelle: Volkswirtschaftliche A nalyse eines rechtzeitigen Erkennens von Burnout 2013
6. Mercer-Studie „Health Management Survey 2014“
Mercer zählt mit rund 20.000 Mitarbeitern in mehr als 40 Ländern zu den führenden globalen Anbietern von Dienstleistungen in den Bereichen Talent, Health, Retirement und Investments.
https://www.mercer.at/newsroom/mercer-health-management-survey-2014.html
Nur knapp 23 Prozent der kleinen Betriebe in Österreich bieten betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an. Bei Unternehmen über 250 Mitarbeitern liegt die Quote dagegen bei etwa 92 Prozent. Dies sind Ergebnisse der aktuellen Mercer-Studie „Health Management Survey 2014“, für die mehr als 250 Unternehmen in Österreich umfassend befragt wurden.
Fast 90 Prozent der Befragten gaben an, dass Stress, z.B. durch Zeit- und Leistungsdruck, eine Belastung für ihre Mitarbeiter darstellt und u. U. auch deren Arbeitsfähigkeit einschränkt. Im Vergleich dazu werden z. B. rein körperliche Belastungen („Überbeanspruchung des Bewegungsapparates“) mit knapp 26 Prozent weit weniger häufig genannt, die unergonomische Arbeitsplatzgestaltung gar nur von 10 Prozent der Studienteilnehmer. Ein Großteil der Befragten sieht das Thema Stress als wichtigen Einflussfaktor auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter, und auch die im Januar 2013 verabschiedete ArbeitnehmerInnenschutzgesetz(ASchG)-Novelle fordert ausdrücklich eine Evaluierung psychischer Belastungen. Um den maximalen Nutzen zu erzielen, ist neben der gesetzlich verpflichtenden Reduzierung der psychisch belastenden Arbeitsbedingungen gleichzeitig eine Ressourcenstärkung der Mitarbeiter sinnvoll.
Mitarbeiterbindung und Senkung der Krankenstandstage sind Hauptmotive für betriebliche Gesundheitsförderung.
Mangelnde Ressourcen behindern Einführung von betrieblicher Gesundheitsförderung.
Hauptpunkte:
1 Arbeitsbedingungen: Stress ist die größte Belastung
2 Nur knapp ¼ der kleinen Unternehmen setzt auf betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
3 Mitarbeiterbindung und Senkung der Krankenstands-Tage sind Hauptmotive für Betriebliche Gesundheitsförderung
4 Arbeitsfähigkeit im Alter rückt langsam in den Fokus
5 Mangelnde Ressourcen behindern die Einführung von Betrieblicher Gesundheitsförderung
6 Das Thema Bewegung bleibt wichtig
Quelle: Mercer Health Management Survey 2014
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ASchG - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
BGF - Betriebliche Gesundheitsförderung
BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
BGM ist Betriebliches Gesundheitsmanagement
ASchG ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit seit 1995 existiert.
Einzelmaßnahmen sind erste Schritte in Richtung Gesundheitsförderung.
BGF ist Betriebliche Gesundheitsförderung, zeitlich beschränkte gezielte ganzheitliche integrative Projekte.
BEM ist Betriebliches Eingliederungsmanagement und hat das Ziel Menschen, die aufgrund einer längeren Krankheit dem Betrieb ferngeblieben sind, wieder ins Arbeitsleben zu integrieren.
BGM ist Betriebliches Gesundheitsmanagement, auf Managementebene implementierte, dauerhafte, strukturierte Umsetzung von Gesundheitskonzepten.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG
Das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit – das ArbeitenehmerInnenschutzgesetz ASchG trat mit 1.1.1995 in Kraft. Durch das ASchG wurden in Österreich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an die Regelungen im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Europäischen Union angepasst.
Unter dem Begriff „Arbeitnehmerschutz“ versteht der Gesetzgeber ganz allgemein das Ziel, den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen.
Arbeitnehmerschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Er besteht also aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Verantwortlich für Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten garantieren, ist immer der Arbeitgeber. Er hat auch die notwendigen Kosten für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu tragen. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit den entsprechenden Begleitgesetzen.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen bei der Arbeit zu vermeiden. Dieser präventive, vorbeugende ArbeitnehmerInnenschutz darf sich nicht darauf beschränken, Arbeitsplätze im technischen Sinn sicher zu gestalten, er muss vielmehr die Beschäftigten vor allen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen.
Quelle: Gesamte Rechtsvorschrift für ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Einzelmaßnahmen zur Gesundheitsförderung
Hierunter zählen alle Einzel-Aktivitäten, die ein Unternehmen initiiert und umsetzt, um die Gesundheit seiner ArbeitnehmerInnen zu fördern. Z.B.: Obstkorb, Lauftreffs, Yoga Angebote…. Dies sind erste Schritte des Ausprobierens von Gesundheitsförderung, die wertvolle Erfahrungswerte liefern und das Vertrauen stärken, dass Gesundheitsförderung wirtschaftlich und nachhaltig im Bereich des Human Kapitals Erfolge zeigt.
Kritiker meinen:
- Eher nur verhaltensorientiert
- Wenig partizipativ
- Wenig integrativ
- Einseitiges Gesundheitsverständnis: nur Lebensführung oder nur Ernährung oder nur Bewegung oder nur Entspannung
Jedes beginnen mit Einzelmaßnahmen ist wertvoll und bereitet dem Weg zu BGF – Betriebliche Gesundheitsförderung und BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement.
BGF – Betriebliche Gesundheitsförderung
Unter BGF – Betriebliche Gesundheitsförderung werden alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz verstanden - Luxemburger Deklaration 1997.
BGF - Betriebliche Gesundheitsförderung besteht aus zeitlich beschränkten, gezielten Interventionen.
BGF Eckpunkte:
- Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft
- zeitlich beschränkten, gezielten Interventionen - Einzelprojekte
- Partizipation
- Ganzheitlichkeit
- Projektmanagement
- Integration
- Ganzheitliches Gesundheitsverständnis
BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit Anfang 2011 steht in Österreich die individuelle Begleitung des Individuums durch ein Case-Management-Programm im Vordergrund, welches im Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) für Einzelpersonen auf freiwilliger Basis gesetzlich verankert ist. Dieses Angebot können nicht nur Erwerbstätige in Anspruch nehmen, sondern auch Erwerbslose. Es versteht sich als Unterstützungsangebot.
In Österreich ist diese Unterstützung, nicht wie in Deutschland innerbetrieblich organisiert, sondern findet außerhalb der Firma in staatlich finanzierten Beratungsstellen statt. Die „fit2work“ Personenberatung bietet freiwillige Betriebsberatungen an, um innerbetriebliche Strukturen für die Wiedereingliederung aufzubauen.
BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Entwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist eine Reaktion auf die Praxis der Betrieblichen Gesundheitsförderung: Oftmals dominieren zeitlich befristete Einzelprojekte, die nur wenige Unternehmensbereiche erfassen, sogenannte „Insellösungen“, und keinen direkten Bezug zu den Unternehmenszielen aufweisen.
Einige Autoren sehen Betriebliches Gesundheitsmanagement als eine Kombination von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betrieblicher Gesundheitsförderung und Management an.
Unter BGM – Betrieblichen Gesundheitsmanagement versteht das WIFO, Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung, das strukturierte und systematisch organisierte Zusammenspiel
von ABSICHERUNG – gesetzlich verpflichteten Arbeits- und Gesundheitsschutz,
von PRÄVENTION, der freiwilligen Leistung der Betrieblichen Gesundheitsförderung BGF und
von WIEDEREINGLIEDERUNG von MitarbeiterInnen nach längerem Krankenstand. Seit 1. Juli 2017 besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit im Rahmen einer Wiedereingliederungsteilzeit „WIETZ“.
BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement wird in die Strategie und Zieleplanung des Unternehmens und somit auch als strategischer Faktor in das Personalmanagement-Leitbild einbezogen.
BGM Eckpunkte:
- Managementaufgabe unter Einbeziehung der Führung
- Dauerhafte Umsetzung
- Klare wirtschaftlich und nachhaltige Zielsetzungen
- Integration in betriebliche Routine
- strukturierte und systematisch organisierte Zusammenspiel von ABSICHERUNG , PRÄVENTION, WIEDEREINGLIEDERUNG
Quellen:
Hauptverband SV Fehlzeitenreports
Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung: 1997
Schneider, Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Huber. Bern: 2011
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BGM kann anhand von Frühindikatoren und klassischen BGM Kennzahlen gemessen werden.
Wie wirksam ist BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement wirklich? Ergreifen wir die richtigen Schritte und setzen wir diese richtig um? Die Wissenschaft ist sich darüber einig, dass gesundheitsförderliche und präventive Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung von Angestellten leisten. Folgende BGM-Kennzahlen zeigen direkt und auch indirekt die Wirksamkeit der Gesundheitsmaßnahmen:
Kosten Nutzen Analyse
Gesundheitsquote = Anwesendes Personal / Personalstand
Die ideale Gesundheitsquote ist dann erreicht, wenn die Kosten weiterer Maßnahmen zur
Erhöhung der Anwesenheit größer sind als der wirtschaftliche Nutzen daraus. Bis zu diesem
Punkt lohnen sich jedoch weitere Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Nutzwertanalyse
Die Nutzwertanalyse ist ein Verfahren zu Bewertung monetär nicht fassbarer Zielkriterien
durch gewichtete qualitative Einstufung der Zielerfüllung, wobei beliebig viele und verschiedenartige Effekte berücksichtigt werden können. In der Regel erfolgt die NWA in fünf
Quelle: Ökonomischer Nutzen Betrieblicher Gesundheitsförderung, 2004
Typische und häufig verwendete BGM-Kennzahlen sind:
- Fluktuationen
- Fehltage
- Fehlzeiten
- Krankenstand
- Dauer je Krankeitsfall
- Anzahl der Arbeitsunfälle
- Anzahl von Berufskrankheiten
- Arbeitsqualität
- Produktivität
- Innere Kündigung
- Arbeitgeberattraktivität
Diese typischen Kennzahlen sind meist ausschließlich Spätindikatoren. Spätindikatoren sind Ergebniskennzahlen. Sie zeigen auf, ob die Ziele erreicht werden oder nicht.
Demgegenüber sind Frühindikatoren Leistungstreiber. Sie ermöglichen im Voraus eine Einschätzung über den Kurs des BGM. Durch sie kann frühzeitig erkannt werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit der späteren Zielerreichung ist.
Beispiele für Frühindikatoren sind:
- Jahresbudget für BGM
- Anzahl der Angebote
- Prozentsatz der Beschäftigten, die entsprechende Angebote in Anspruch nehmen
- Anzahl der Vorschläge im Kontext von Gesundheitszirkeln
- Beteiligungsquote
- Qualifizierungstage (je Beschäftigtem) zur Arbeitssicherheit
- Qualifizierungstage (je Führungskraft) zum „Gesund Führen“
- Objektiver und subjektiver Gesundheitszustand
- Einstellungen zur Gesundheit
- Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl
- Soziale Störungen
- Vertrauen in die Führung
- Gesundheitsverhalten
- Wahrnehmung von Angeboten
- Work Life Blending statt Balance
- Arbeitszufriedenheit
- WAI work ability index – Arbeitsfähigkeitsindex
- Arbeitsbewältigungsindex Plus - ABI Plus
- Commitment
- Unternehmensklim
- Zusammenarbeit
- Qualität der Arbeit
- Arbeitsintensität
- Arbeitsengagement
- Qualität der Informationen
- Mitarbeiterberfragungen: Lebensführung - psyschische Gesundheit, Ernährung, Bewegung, Entspannung
- Anonymisierte Daten der betrieblichen Gesunden Untersuchung
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Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen - WKO, SVS, Netzwerk BGF, FGÖ
Siehe Förderungen für Unternehmen in den Bundesländern
RECHTSINFORMATIONSSYSTEM DES BUNDES
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Quelle: Gesamte Rechtsvorschrift für ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
WIRTSCHAFTSKAMMER
Gesundheit ist unser höchstes Gut – und zwar auch im Arbeitskontext. Im Rahmen der – freiwilligen – betrieblichen Gesundheitsförderung haben Sie die Möglichkeit, das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern und ein motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Wirtschaftskammer bietet dazu Informationen.
Quelle: Mehr Gesundheit für Ihre Mitarbeiter
GEBIETSKRANKENKASSEN
Die österreichischen Gebietskrankenkassen bieten Unternehmen Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Z.B.
WIEN
Die Mitarbeiterinnen der Wiener Gebietskrankenkasse unterstützen Sie gerne mit folgenden Serviceleistungen auf dem Weg zu einem gesunden Betrieb:
Kostenlose Angebote:
- Unverbindliche Erstberatung: Expertinnen der Wiener Gebietskrankenkasse kommen in Ihr Unternehmen und beraten Sie kostenlos zum Thema Betriebliche Gesundheitsförderung
- Unterstützung und Beratung bei der Projektkonzeption und -planung eines BGF Projektes
- Teilnahme in der Steuerungsgruppe
- Unterstützung bei Förderansuchen
- Qualitätssicherung im Rahmen eines BGF Projektes, wie Unterstützung bei Gütesiegelansuchen
- Kostenpflichtige Angebote:
- Betriebliche Raucherentwöhnung
- Krankenstandsauswertungen
- Diverse Maßnahmenangebote zu Themen der BGF
Zusätzlich vergibt die Wiener Gebietskrankenkasse derzeit ein limitiertes Angebot an finanziellen Unterstützungen für Betriebliche Gesundheitsförderung.
Weitere Auskünfte finden Sie auf der Homepage unter www.wgkk.at im Channel Vorsorge / Betriebliche Gesundheitsförderung.
NIEDERÖSTERREICH
Allgemeine Angebote:
- Einstiegsberatungen der Firmen mit Know-how-Transfer für BGF-Projekte
- Teilnahme als externe Experten an Sitzungen von Steuerungsgruppen
- Fachliche Beratung und Unterstützung der Projektleitung in allen Phasen des Projektes (Planungsphase, Fördermöglichkeiten, Erstellung von Gesundheitsberichten, Umsetzungsphase, Evaluierung, Nachhaltigkeit)
- Hilfestellung bei Förderansuchen (Fonds Gesundes Österreich)
- Veröffentlichung erfolgreicher Projekte auf der Dienstgeberhomepage der NÖGKK (www.noebgf.at)
- Informationen und Publikationen im "BGF-Newsletter“
- Unterstützung der Betriebe bei der Implementierung von BGF in den Regelbetrieb
- Krankenstandsauswertungen ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeiter/innen
Speziell für Klein- und Kleinstbetriebe:
- Durchführung des für Klein- und Mittelbetriebe entwickelten "Modell Kleinbetrieb“
- Durchführung des Unternehmermodells „Gesundes Führen“
Weitere Auskünfte finden Sie auf der Homepage unter www.noebgf.at im Channel Gesunde Betriebe.
Quelle: Förderungen für Unternehmen in den Bundesländern
SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER SELBSTSTÄNDIGEN
Sorgen Sie mit unseren Angeboten für Ihre Gesundheit vor. Informieren Sie sich hier über das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, die SVA Gesundheitshunderter und weitere SVA Angebote.
- Halber Selbstbehalt
- Gesundheitshunderter
- Gesundheitsprogramme
Quelle: SVS Gesundheit & Vorsorge
INITIATVE „TUT GUT“
Die Initiative »Tut gut!« agiert als Drehscheibe für Gesundheitsförderung und Prävention in Niederösterreich. Das Land Niederösterreich bemüht sich seit vielen Jahren, Gesundheitsvorsorge immer mehr im Bewusstsein der Menschen zu verankern.
Quelle: NOE Tut Gut - Gesunder Betrieb
NETZWERK BGF
Die Regional- und Servicestellen in allen Bundesländern haben sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsame Angebote zu entwickeln und Ihnen konkrete Unterstützung anzubieten.
Die aktive Mitarbeit der Interessensvertretungen unterstreicht den Nutzen Betrieblicher Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen und erleichtert somit den Transfer des Gesundheitsförderungsgedankens in die Arbeitswelt.
Quelle: Netzwerk BGF
EVAL
Servicesite von AUVA, WKO, AK, IV, ÖGB.
"Arbeitsplatzevaluierung" (oder Gefahrenevaluierung): Hinter diesem Wort verbirgt sich eine neue Philosophie im Arbeitnehmerschutz. Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen gegen die festgestellten Gefahren festlegen. Dies muss in Folge in den sogenannten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten" festgehalten und bei Bedarf zum Beispiel dem Arbeitsinspektor zur Verfügung gestellt werden.
Grundidee der Evaluierung ist es, dass sich Arbeitgeber eigenverantwortlich und innovativ um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer kümmern - bevor etwas passiert! Und die Evaluierung soll dabei helfen, die Sicherheit der Arbeitnehmer als natürlichen Bestandteil der Betriebskultur zu etablieren.
Auf dem Weg zur sinnvollen und gesetzeskonformen Evaluierung und Dokumentation möchten wir Sie mit dieser Site bestmöglich unterstützen. Wir stellen Ihnen Informationen, Checklisten und Dokumente rund um das Thema Evaluierung zur Verfügung. Kernstück dieser Site sind die sogenannten "Grundevaluierungen", teilweise vor-ausgefüllte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, in denen - alphabetisch und nach Branchen geordnet - wesentliche Inhalte bereits enthalten sind. Aufbauend auf diesen Dokumenten sollte es Ihnen möglich sein, die spezifische Dokumentation für Ihren Betrieb zu erstellen.
Quelle: Eval
GESUNDE ARBEIT
www.gesundearbeit.at ist die umfassende Themen- und Informationsplattform zu Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt. Sie richtet sich an alle Expertinnen und Experten, die sich mit Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit beschäftigen.
5 Themenschwerpunkte
- ArbeitnehmerInnenschutz
- Psychische Belastungen
- Verwendungsschutz
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Alternsgerechte Arbeit
Angebote:
- Die Website www.gesundearbeit.at
- Das Magazin Gesunde Arbeit
- Der Newsletter Gesunde Arbeit
- Bücher zum Thema Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit
- Veranstaltungen zum Thema Gesunde Arbeit
- Broschüren zum Thema Gesunde Arbeit
- Die Online-Datenbank Gesetze und Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutz
- Zugang zum Themenshop Arbeit - Recht - Soziales
Quelle: Gesunde Arbeit
THEMA STEUERN
Steuerfreie Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter: Welche Gesundheitsmaßnahmen abgabenfrei sind. WKO Stand: 16.03.2018
- Gesundheitsmaßnahmen sind unter gewissen Voraussetzungen steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei.
- Grundsätzlich steuerfrei sind geldwerte Vorteile, die aus der Benützung von dienstgebereigenen Einrichtungen bzw. Anlagen resultieren, wie beispielsweise Sportanlagen oder Fitnessstudios. Diese können auch langfristig angemietet sein. Steuerfrei ist daher z.B. auch ein Fitnessstudio, das längerfristig an bestimmten Tagen exklusiv für die Mitarbeiter gemietet wird. Auch der betriebsärztliche Dienst ist steuerfrei.
- Jedenfalls steuerfrei sind auch Impfungen, die im Impfplan Österreich erfasst sind.
- außerhalb einer dienstgebereigenen Einrichtung - müssen bestimmte Kriterien für die Steuerfreiheit erfüllen.
- zielgerichtet sein, z.B. Raucherentwöhnung
- wirkungsorientiert sein, z.B. wissenschaftlich belegt
- vom Leistungsangebot der gesetzlichen Sozialversicherung umfasst
- und von einem qualifizierten Anbieter erbracht werden.
- Von der Finanz werden vier verschiedene Kategorien von gesundheitsfördernden Maßnahmen als Voraussetzung für die Steuerfreiheit vorgegeben:
- Ernährung
- Bewegung
- Suchtbekämpfung (Raucherentwöhnung)
- Psychische Gesundheit
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern angeboten wird.
Steuerbefreit ist nur der geldwerte Vorteil, das heißt, nur dann, wenn der Arbeitgeber direkt mit dem jeweiligen Dienstleister abrechnet. Die Zahlung eines Kostenersatzes an den Dienstnehmer wäre steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Fragen Sie Ihre/n SteuerberaterIn!
Quelle: Mehr Gesundheit für Ihre Mitarbeiter
Erhöhter Zuschuss zur Entgeltfortzahlungspflicht!
Entgeltfortzahlungsfonds bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Die AUVA kann Unternehmen mit weniger als 51 Dienstnehmern Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit sowie nach Unfällen (Arbeits- und Freizeitunfälle) gewähren.
Seit 1.7.2018 stehen Dienstgebern, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als zehn Dienstnehmer beschäftigen (sogenannte Kleinunternehmen), die Zuschüsse in der Höhe von 75 % zu. Anwendung findet diese Regelung auf Arbeitsverhinderungen infolge von Krankheit und Unfällen, die nach dem 30.6.2018 eingetreten sind bzw. sich ereignet haben.
Quelle: SV Entgeltfortzahlung
FOND GESUNDES ÖSTERREICH
Der FGÖ möchte dazu beitragen, dass sich BGF in Zukunft stärker bei gesundheitlich benachteiligten Ziel-/Berufsgruppen, Branchen und verstärkt in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben etabliert. Innovative Ansätze und qualitätsgesicherte Maßnahmen im Rahmen von BGF-Pilotprojekten stehen im Vordergrund der Projektförderung.
Insbesondere die Themen gesundheitliche Chancengerechtigkeit, Gender und psychosoziale Gesundheit bilden bei der Projektförderung und den geplanten Aktivitäten den Schwerpunkt. Daher werden ganzheitliche BGF-Projekte gefördert, die diese thematischen Schwerpunkte aufgreifen. Antragssteller/innen werden durch die laufende Aktualisierung der spezifischen Förderbedingungen in der BGF und durch den Praxisleitfaden "Faire Gesundheitschancen im Betrieb" dabei unterstützt.
Wie erfolgt die Förderung?
Der FGÖ unterstützt Betriebe durch Anstoßfinanzierungen in der Einführung der BGF mittels eines Pilotprojektes. Der FGÖ fördert grundsätzlich bei BGF-Projekten ausschließlich den Projektprozess anteilig. Hintergrund ist die Zielsetzung für ein tieferes Verständnis des Werts und der Bedeutung eines partizipativen und prozesshaften Vorgehens im Sinne der Gesundheitsförderung.
- Setting: Betriebe; Fokus auf Kleinst- , Klein- und Mittelbetriebe
- Antragssteller/-in: Unternehmen
- Projektart: Umsetzungsprojekte der Betrieblichen Gesundheitsförderung und umfassenden Primärprävention
- Inhaltlicher Fokus: siehe Förderschwerpunkte der Programmlinie "Betriebliche Gesundheitsförderung - Gesundheitliche Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz"
- Untergrenze für Einreichung: ab € 5.000,- eingereichte Gesamtprojektkosten
- Förderhöhe: Betriebe erhalten für BGF-Projekte, unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen, ein oder mehrere Unternehmen eines Konzerns oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster etc.) als Antragsteller/in auftreten und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht, im Förderungsfall je nach Belegschafts-/Zielgruppengröße folgende maximale Förderbeträge der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten:
-
- bis 49 Personen: Maximal die vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
- von 50 bis 99 Personen: Maximal 2/3 der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
- von 100 bis 250 Personen: Maximal 1/2 der vom FGÖ anerkennbaren Prozessko.
- ab 251 Personen: Maximal 1/3 der vom FGÖ anerkennbaren Prozesskosten
- Prozesskosten: Unter Prozesskosten werden Kosten für folgende Leistungen verstanden:
- externe Begleitung bei der Projektdurchführung
- Diagnoseerstellung durch Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiter- und Managementbefragungen, betriebliche Gesundheitskonferenzen oder ähnliche partizipative Instrumente
- externe Gesundheitszirkelmoderation
- Gesundheitsberichterstellung
- externe Beratung bei der Maßnahmenplanung
- externe Prozessevaluation
- externe Leistungen zur Projektdokumentation
- Kapazitätsbildung und Nachhaltigkeitssicherung durch BGF-spezifische Qualifizierung betriebsinterner Akteurinnen und Akteure
- Ergebnisevaluation
- internes Projektmarketing
- Maßnahmenkosten : Kleinst- und Kleinbetriebe können im Förderungsfall zusätzlich zur individuell ermittelten Prozesskostenförderung einen Pauschalbetrag für die Abdeckung von Maßnahmenkosten beantragen und erhalten. Diese Zuerkennung erhalten können je nach Belegschafts-/Zielgruppengröße:
- Betriebe bis maximal 25 Personen mit einer maximalen Höhe von € 3.000,-
- Betriebe bis maximal 49 Personen mit einer maximalen Höhe von € 2.000,-
- Bei der Förderung von Maßnahmenkosten im Rahmen der Maßnahmenpauschale ist folgendes zu beachten:
-
- Konkret förderbar sind Workshops, Kurse und Seminare zu projektrelevanten Themen, wie beispielsweise Gesundheitskompetenz, Kommunikation und Teamkultur, Zeit- oder Stressmanagement, Chancengerechtigkeit, Resilienz, Ernährung.
- Die Übernahme von Kosten für Infrastrukturanschaffungen und Anschaffungen von Anlagegütern, wie beispielsweise die Gestaltung eines Fitnessraums oder eines Ruheraums, sind innerhalb dieser Pauschale in der BGF-Förderschiene nicht vorgesehen.
- In jedem Fall ist jede geplante Maßnahme für die Förderung im Rahmen der Maßnahmenpauschale durch den Fördergeber vor Umsetzung zu genehmigen.
- Spezifische Qualitätskriterien: In der BGF-Praxis hat sich ein standardisiertes Vorgehen nach dem etablierten Managementkreislauf bewährt (Diagnose-, Planungs-, Umsetzungs- und Evaluierungsphase).
Eine der Projektgröße entsprechende Darstellung der Übereinstimmung des Projektkonzeptes mit den Kriterien der modernen BGF und der Einsatz der Instrumentarien der BGF (wie z. B. Steuerungsgruppe, Ist-Analyse, Gesundheitsbericht und Gesundheitszirkel) sind zu gewährleisten.
Quelle: Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – Gesundheitliche Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz
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